Auch der Landkreis reißt die 35-er-Schwelle

20.10.2020, 11:51 Uhr
Auch der Landkreis reißt die 35-er-Schwelle

© Marianne Natalis

Nach Schwabach hat es nun auch den Landkreis Roth erwischt: Die Sieben-Tages-Inzidenz der Covid-19-Erkrankungen ist über den Signalwert von 35 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb einer Woche gestiegen. Dies hat das Robert-Koch-Institut dem Landratsamt mitgeteilt.

Damit gelten ab Mittwoch, strengere Sicherheits- und Hygieneregeln. Grundlage dafür ist die neue bayernweite Infektionsverordnung.

Schüler*innen in weiterführenden Schulen ab der 5. Jahrgangsstufe müssen nun auch während des Unterrichts am Sitzplatz wieder einen Mund-Nase-Schutz tragen – wie schon in den ersten beiden Wochen nach den Sommerferien. An den Grundschulen muss im Unterricht keine Maske getragen werden.

In allen öffentlichen Gebäuden, wie Behörden oder Bahnhöfen sowie auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen von Freizeiteinrichtungen und in Fahrstühlen gilt Maskenpflicht. Eine Pflicht zum Tragen von Mund- und Nasen-Bedeckungen gilt auch für Zuschauer von Sportveranstaltungen, Teilnehmer an Kursen der Erwachsenbildung, Besucher von Museen, Ausstellungen, Lesungen, Kinos oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen.

Zusätzlich sind private Feiern und Kontakte auf zwei Haushalte oder maximal zehn Personen begrenzt. Dies gilt insbesondere auch für Familienfeiern wie Geburtstage oder Hochzeiten – unabhängig vom Ort der Veranstaltung; das heißt auch dann, wenn private Feiern in gastronomischen Betrieben stattfinden.

Gaststätten dürfen nach 23 Uhr keine Speisen oder Getränke zum Vor-Ort-Verzehr und Tankstellen keinen Alkohol mehr verkaufen. Dieses Verkaufsverbot für Alkohol gilt auch für Lieferdienste. Auf der anderen Seite gilt: Es können weiterhin alle Kinder die Kitas besuchen. Soweit die Einrichtungen offene oder teiloffene Konzepte umsetzen, müssen feste Gruppen gebildet werden, um eine Nachverfolgung im Falle eines Infektionsfalls zu gewährleisten. Die Beschäftigten müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

"All diese Maßnahmen sind aufgrund der aktuellen Infektionslage notwendig", schreibt das Rother Landratsamt in einer Pressemitteilung. Eine größere Infektionsquelle gibt es derzeit nur am Hilpoltsteiner Auhof, wo sich rund 20 Bewohner und Beschäftigte infiziert haben. Sogenannte Hot-Spots seien bei den Infektionsquellen nicht erkennbar, so der Leiter des Gesundheitsamts, Dr. Stefan Schmitzer.

Die aktuellen Maßnahmen gelten vorerst bis einschließlich Dienstag 27. Oktober. Dann werden die Infektionszahlen neu bewertet und die Maßnahmen – falls nötig – angepasst.

Schwabach ist wieder drüber

Wie schnell sich die Lage verändern kann, sieht man nicht nur im Landkreis Roth. Das sieht man auch in Schwabach. Am Wochenende war die Stadt erstmals über den Signalwert von 35 Neuinfektionen binnen einer Woche, gerechnet auf 100 000 Einwohner, gerutscht.

Weil über das Wochenende keine neuen Fälle gemeldet wurden, gleichzeitig aber vor einer Woche Infizierte aus dem Inzidenz-Zeitrahmen fielen, zeigte die Homepage des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) am Montag wieder einen Inzidenzwert von 31,7 an – also knapp unterhalb der Schwelle.


Corona in Schwabach und dem Landkreis Roth: Das ist der aktuelle Stand


Am Abend wurden dann einige neue Infektionen gemeldet – und schon war Schwabach wieder über dem Signalwert. Das Robert-Koch-Institut (RKI) zeigte am Dienstag 39,0 an.

Ohnehin gilt, dass eine Stadt oder ein Kreis sechs Tage lang ununterbrochen unter der Schwelle von 35 (Signalwert) oder 50 Infektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen (Alarmwert) bleiben müssen, ehe die einmal verhängten Einschränkungen wieder zurückgenommen werden könnten.

Schwabach und Roth sind im übrigen nicht alleine auf weiter Flur. Die 35-er-Schwelle reißen inzwischen auch die Kreise Neumarkt (36,4) und Eichstätt (41,4) sowie die Stadt Erlangen (36,4).

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