Erlangen-Höchstadt: So werden Sie Schöffe bei Gericht
Interessierte können sich für abwechslungsreiches Ehrenamt bewerben. - 23.11.2020 06:00 Uhr
So sieht ein Schöffengericht aus: Berufsrichter Wolfgang Pelzl wird flankiert von den beiden ehrenamtlichen Laienrichtern Alexander Schulz (links) und Jochen Heinzel (rechts). Allerdings sind Schulz und Heinzel Jugendschöffen und somit nicht in dieser Paarung im Einsatz, da in einem Jugendschöffengericht immer ein Mann und eine Frau den Richter unterstützen.
22.11.2020
Während einer Verhandlung flankieren die Schöffen den Berufsrichter rechts und links. Sie haben bei der Urteilsfindung das gleiche Stimmrecht. Theoretisch könnten die beiden Schöffen den Richter also überstimmen. "Aber beim Schuldspruch vertrauen sie dann meistens doch auf den Berufsrichter", sagt Wolfgang Pelzl, Richter am Amtsgericht Erlangen. "Sie bringen sich allerdings häufig dann ein, wenn es um die Verhängung der richtigen Maßnahmen geht."
Das ist besonders wichtig bei den Jugendschöffen. Die kommen nämlich zum Einsatz, wenn bei Jugendstrafsachen, bei denen die Angeklagten zwischen 14 und 21 Jahre alt sind, eine Jugendstrafe im Raum steht. Maßnahmen können dann beispielweise Arbeitsauflagen, aber auch Beratungen oder Therapien sein. Pelzl spricht von einer "produktiven Zusammenarbeit" mit den Schöffen, wenngleich eine Schöffensitzung für den Richter anstrengender und fordernder sei, weil man auf die Sichtweisen und Bedenken anderer Rücksicht nehmen müsse. "Aber das eröffnet dann auch mir mitunter andere Sichtweisen."
Angeklagte auf die richtige Spur bringen
Alexander Schulz (49), Lehrer aus Höchstadt, und Jochen Heinzel (40), Diplom-Kaufmann aus Herzogenaurach, sind derzeit ehrenamtlich als Jugendschöffen tätig. Beide halten dieses Ehrenamt für eine "interessante und wertvolle Tätigkeit", übernehme man doch gesellschaftliche Verantwortung. Alexander Schulz schätzt "die Möglichkeit, junge Menschen vielleicht doch wieder auf die richtige Spur zu bringen". Er hat das Gefühl, bei der Schöffen-Tätigkeit "wirklich etwas bewirken zu können".
Dieses Gefühl, einen Beitrag zu leisten, treibt auch Jochen Heinzel an. Er findet an den Verhandlungen spannend, wie lang manchmal der Weg hin zu einem gerechten Urteil ist. "Viele Taten sind ja nicht nur schwarz oder weiß. Man muss auch die Hintergründe kennen." Und die kämen eben während einer Verhandlung zur Sprache, wovon die Öffentlichkeit gar nichts mitbekomme.
Frustrierend oder desillusionierend dagegen sei die Schöffen-Tätigkeit nicht, finden Schulz und Heinzel. "Das wäre auch der falsche Weg", betont Schulz. "Man muss immer die Hoffnung haben, dass der Angeklagte die Kurve doch noch kriegt."
Schöffen werden alle fünf Jahre neu gewählt. Jeder Deutsche zwischen 25 und 70 Jahre kann sich für dieses Ehrenamt in seinem Gerichtsbezirk bewerben. Man darf keine juristische Ausbildung haben, muss gesund sein, nicht vorbestraft und es darf keine Insolvenz vorliegen. Sämtliche Gemeinden eines Gerichtsbezirks sind aufgefordert, Vorschlagslisten einzureichen.
Langweilig wird es nicht
Insgesamt müssen auf den Listen doppelt so viele Bewerber auftauchen wie letztlich Schöffen gebraucht werden. Das sind in Erlangen zehn Erwachsenen- und acht Jugendschöffen (Hauptschöffen) plus die gleiche Anzahl nochmal als Ersatz (Hilfsschöffen). Jugendschöffen sollten einen Bezug zum Thema haben, deshalb sind das oft Lehrer, Erzieher oder Sozialpädagogen. Die endgültige Vorschlagsliste für die Jugendschöffen erstellt der Jugendhilfeausschuss des Landkreises.
Zwölf Einsätze hat ein Schöffe im Jahr
Ein Schöffenwahlausschuss (bestehend aus einem Richter, einem Verwaltungsbeamten und sieben Vertrauenspersonen) wählt aus den Vorschlagslisten dann die Hauptschöffen und Hilfsschöffen für die nächsten fünf Jahre aus – diese müssen das Amt dann auch annehmen.
Maximal 12 Mal pro Jahr sind die Schöffen gefordert, die Sitzungstage werden für ein komplettes Jahr im Voraus festgelegt. Schließlich muss der Arbeitgeber einen Schöffen für diese Tätigkeit freistellen.
Alexander Schulz und Jochen Heinzel absolvieren bereits ihre zweite "Amtszeit" als Schöffen. Langweilig wird ihnen nicht, doch sollten in der nächsten Periode auch mal neue Bewerber zum Zug kommen, finden sie. "Das gibt dann wieder neue Impulse", meint Schulz. Auch Wolfgang Pelzl wirbt für dieses Ehrenamt. "Das weitet den Blick, man lernt Lebenswege kennen, die einem selbst fremd sind und hinterfragt eigene Sichtweisen und Entscheidungen." Und Schulz und Heinzel betonen: "Es ist eine gewinnbringende Tätigkeit."
Die Wahlen für die nächste Amtsperiode vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 werden im Laufe des Jahres 2023 stattfinden.
JEANETTE SEITZ

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